Unsere kulturpolitischen Forderungen umfassen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Freier Theater, die Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Förderung der Freien Theater in Niedersachsen, die Einführung komplementärer Förderinstrumente und Planungssicherheit sowie Spielstätten-Vernetzung.
2010 beträgt der Etat des Landes Niedersachsen für Freies Theater rund 1 Million EUR. Mit etwa 550.000 Euro fördert die Stiftung Niedersachsen die Freien Theater seit 2009 jährlich. Hinzu kommen Gelder aus den Kommunen in geringerem Umfang sowie Stiftungsmittel von Banken/Sparkassen und Gelder aus der Privatwirtschaft. Als Förderart überwiegt die Projektförderung, lediglich kommunale Mittel fließen in Betriebskostenzuschüsse.
255.000 Euro des Etats wurden 2010 für die Jahre 2010 bis 2012 als so genannte Konzeptionsförderung für drei Jahre an 10 Theater vergeben, deren Arbeit als besonders förderungswürdig angesehen wird. Weitere 430.000 Euro jährlich vergibt das Land an Theater, die projektweise gefördert werden. Die Förderempfehlung spricht jährlich der derzeit vierköpfige Landestheaterbeirat aus, das Ministerium folgte bislang diesen Empfehlungen. Die Zuständigkeit beginnt erst bei Anträgen ab 10.000 Euro pro Projekt. Für Anträge unter 10.000 Euro sind seit 1.1.2005 die Landschaftverbände Niedersachsens sowie die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer zuständig. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Die Zugehörigkeit zur örtlichen Landschaft finden Sie auf unserer Website bei Theater/Theater regional.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen Freier Theater
Zu den Forderungen des LaFT gehört grundsätzlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Freier Theater. Darunter verstehen wir:
- eine kontinuierlich und proportional wachsende Förderung freier Kulturarbeit
- bedarfsgerechte Förderinstrumente bei Land, Kommunen Stiftungen
- solide und breit gefächerte Finanzierungsmöglichkeiten
- eine bedarfsdeckenden Bereitstellung vonAufführungs- und Probenräumen
- die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen des künstlerischen Austausches
- die Vereinfachung bürokratischer Anforderungen im Antragswesen
- einheitliche Abrechnungsverfahren, zügige Antragsbearbeitung und Mittelzuteilung
- die soziale Absicherung in einem erweiterten Versicherungssystem der Künstlersozialkasse (mit Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) unter Berücksichtigung der Niedrigeinkommen Freier KünstlerInnen
Einführen komplementärer Förderinstrumente
Der Schwerpunkt der Verbandsarbeit liegt in der Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Förderung der Freien Theater in Niedersachsen. Dazu gehört neben der Sicherung und Ausweitung der bisherigen Projektförderung und Konzeptionsförderung durch Land, Kommunen und Stiftungen das Einführen komplementärer Förderinstrumente, die die Lücken der Landesförderung schließen:
- Förderung investiver Maßnahmen (Bühnentechnik, bauliche Veränderungen...)
- Spielreihenförderung
- Abspielförderung/Tourneeförderung
- Gastspielförderung
- Spielstättenförderung
- mehrjährige Konzeptionsförderung auch in den Kommunen.
Ziel ist es, die verschiedenen Fördermodelle von Land, Stiftern und Kommunen möglichst sinnvoll zu koordinieren und auf die Erfordernisse der Theater abzustimmen. Investitionen sind die Voraussetzung für professionelles Arbeiten und nicht immer aus den Einnahmen oder durch Sponsoren zu finanzieren. Bühnentechnik ist teuer und nicht durch Provisorien zu ersetzen, Umbauten sind oft aufgrund baurechtlicher Bestimmungen oder im Dienste der Zuschauer - bspw. für ein einladendes Foyer - notwendig. Hier ist Investitionsförderung gefragt. Die monatlichen Belastungen, die ein Theater mit eigener Spielstätte aufbringen muß, sind nicht allein durch das Theater und die Kommunen zu tragen, Mietkosten und Personalkosten zumeist nicht förderbar. Hier ist eine anteilige Spielstättenförderung gefragt.
Planungssicherheit
Kontinuierliche Theaterarbeit erfordert eine halbwegs verläßliche Planungssicherheit. Die Konzeptionsförderung schafft wie ein mehrjähriges Stipendium in der Künstlerförderung Raum für jahresübergreifende Experimente und Projekte. Sie ermöglicht professionelles Arbeiten und Kooperieren national und international durch Planungsmöglichkeit, wie die im Herbst 2002 von LaFT und Ministerium durchgeführte Evaluierung deutlich zeigt. Kooperation im Sinne der Gleichbehandlung ist jedoch unbedingt notwendig im Bereich der formalen Antragstellung und finanziellen Abwicklung. Die Förderer sind hier aufgefordert, ihre Abrechnungs und Antragsverfahren anzugleichen, um unnötigen bürokratischen Aufwand für die Theater zu vermeiden. Ebenso wichtig ist eine Vereinfachung der Auszahlungsmodalitäten, bei der das Land -erstaunlicherweise - eine Vorreiterrolle übernimmt durch die Vorauszahlung der Beträge, die erst nach 2 Monaten belegt werden müssen - ein Beispiel, dem gefolgt werden sollte. Ein weiterer Fortschritt wäre die Einführung einer Festbetragsfinanzierung, bei der der bewilligte Betrag als kalkulierbare Größe Teil der Finanzierung ist. Hier ist ein einheitliches Modell gefragt, an dem wir gerne mitarbeiten.
Vernetzung und Förderung von Spielstätten
Derzeit besteht aufgrund der der Mittelknappheit angepaßten Förderpraxis die paradoxe Situation, daß Freie Theater in Niedersachsen zwar Produktionsförderung erhalten, ohne eigene Spielstätte jedoch kaum Auftrittsmöglichkeiten haben. Daher richtet der Landesverband sein Engagement auch auf die Vernetzung und Förderung von Spielstätten in Niedersachsen.
