Antragsberechtigt sind:
- öffentliche und private Kultureinrichtungen → Orte, an denen kulturelle Zwecke verfolgt werden, auch soziokulturelle Zentren und Orte der kulturellen Bildung
- Kulturveranstaltende, die ticketbasierte Veranstaltungen in den Bereichen Kunst und Kultur in geschlossenen Räumen durchführen
- Einzelkünstler*innen sind nicht antreagsberechtigt!
- Mehr dazu hier.
Gegenstand der Förderung:
- Mehrkosten für Gas, Strom und Fernwärme → bei öffentlichen Einrichtungen bis zu 50%, bei privaten Einrichtungen bis zu 80%
- Der Verbrauch von Öl und Pellets wird nicht gefördert. Diese Kosten können und sollten aber angegeben werden. Es wird versucht auch hier eine Förderung zu ermöglichen.
- Bei Veranstaltungsräumen wird eine festgelegte Staffelung der Zuschauendenplätze für die Förderung zugrunde gelegt.
- Die förderfähigen Kosten berechnen sich aus den aktuellen Kosten und dem historischen Verbrauch.
Förderung wird rückwirkend beantragt und ausgezahlt. Förderzeitraume sind angelegt an die Quartale des Jahres 2023 und Janaur bis April 2024. Für das erste Quartal 2023 endet die Antragsfrist am 30.06.2023. Mehr dazu hier.
Alle Informationen und das Portal für die Antragstellung findet man auf der Seite des Kulturfonds Energie des Bundes.
Eine Service-Hotline ist zu erreichen unter 0800 6645685. Außerdem kann man an service@kulturfonds-energie.de konkrete Nachfragen stellen.
Bei YouTube kann man sich auch die erste Infoveranstaltung dazu (durchgeführt von Kreativ Kultur Berlin), in der ausführlich über die Antragstellung berichtet wird, nachschauen.
Alle Angaben beziehen sich auf das Portal des Kulturfonds Energie des Bundes und sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Foto: Wesley Pribadi via unsplash