Die Antragstellung der einzelnen Förderprogramme ist über die Seite des MWK möglich. Bitte beachten Sie, dass jedes Förderprogramm ein eigenes Antragssystem mit eigenem Antrsgformular besitzt.
Die Richtlinien zu den einzelnen Förderinstrumenten wurden im Ministerialblatt Nr. 434 veröffnetlicht:
Produktions- und Konzeptionsförderung.
Die Antragsfrist für alle drei Förderprogramme ist damit der 06. November 2024.
Für die Antragstellung ist ein Konto über BUND-ID nötig. Dies funktioniert über den digitalen Personalausweis, das Elster-Zertifikat oder eine einfache Variante mit Nutzernamen und Passwort.
Die Antragstellung über das Servicekonto Niedersachsen ist nicht mehr möglich.
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