Produktionsförderung |
Wiederaufnahmeförderung |
Netzwerkförderung |
Antragsfrist: 10. Februar 2025 |
Antragsfrist: 11. März 2025 | Antragsfrist: 31. März 2025 |
Antragssumme: 15.000 € - 50.000 € |
Antragssumme: 10.000 € - 25.000 € | Antragssumme: 15.000 € - 50.000 € |
Programmlaufzeit: Voraussichtlich 15.04.2025 - 30.06.2026 (Frist: 02/2025) |
Programmlaufzeit: voraussichtlich 15.05.2025 bis 31.07.2026 |
Programmlaufzeit: voraussichtlich 01.06.2025 bis 31.07.2026 |
Was wird gefördert? Künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen |
Was wird gefördert? Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. |
Was wird gefördert? bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mind. eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten. Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele. |
Wer kann beantragen? Langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland |
Wer kann beantragen? langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland |
Wer kann beantragen? langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs. |
Voraussetzung Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder) |
Voraussetzung Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung. Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder). |
Voraussetzung Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder) |
Juryentscheidung Voraussichtlich Mitte April 2025 |
Juryentscheidung voraussichtlich Mitte Mai 2025 |
Juryentscheidung voraussichtlich Ende Mai 2025 |
Weitere Infos auf der Seite des Fonds Darstellende Künste.