Die Empfehlung zur Honoraruntergrenze besteht seit 2015 und wurde 2017 erstmals, wiederum aufgrund einer Anhebung der Tarife des NV Bühne, angehoben. Die aktuellen Empfehlungen lauten:
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro
Mehr zur Berechnungsgrundlage der HUG ist hier nachzulesen.
Der BFDK betont, dass sich die Honoraruntergrenze auf ein Einsteiger*innengehalt bezieht und als Untergrenze gedacht ist. "Für erfahrene Akteur*innen müssen die Honorare höher ausfallen", sagt Vorstandsmitglied Matthias Schulze-Kraft.
Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf spezifische Situation der Akteur*innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell. Zur Entwicklung eines solchen Modells läuft derzeit der partizipative Prozess Fair Pay!
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