Honoraruntergrenze HUG

Honoraruntergrenze HUG

Auf der Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 hat der BFDK erneut eine Anhebung der Honoraruntergrenze aufgrund der Tariferhöhungen des Normalvertrags (NV) Bühne beschlossen.

Die Empfehlung zur Honoraruntergrenze besteht seit 2015 und wurde 2017 erstmals, wiederum aufgrund einer Anhebung der Tarife des NV Bühne, angehoben. Die aktuellen Empfehlungen lauten:

Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte

Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro


Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte

Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro

Mehr zur Berechnungsgrundlage der HUG ist hier nachzulesen.

Der BFDK betont, dass sich die Honoraruntergrenze auf ein Einsteiger*innengehalt bezieht und als Untergrenze gedacht ist. "Für erfahrene Akteur*innen müssen die Honorare höher ausfallen", sagt Vorstandsmitglied Matthias Schulze-Kraft.
Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf spezifische Situation der Akteur*innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell. Zur Entwicklung eines solchen Modells läuft derzeit der partizipative Prozess Fair Pay!

Foto: Fabian Blank via unsplash

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