Kulturstaatsministerin Claudia Roth:
„Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vorerschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“
Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.
In seiner jüngsten Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ hatte der Deutsche Kulturrat erneut aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich.
Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.
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